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Prüfungsrecht

Anwesenheitspflicht

Rechtsgrundlagen: §13 (2) RahmenPO BSc  bzw. §13 (2) RahmenPO MSc  Definition Anwesenheitspflicht Anwesenheitspflichten können Teil der Studienleistung eines Moduls sein. Eine Anwesenheitspflicht bedeutet, dass man an den Übungen oder dem Praktikum teilnehmen muss. Abhängig von der Anzahl der Termine ist einmaliges oder zweimaliges Fehlen erlaubt. Bei Veranstaltungen mit bis zu 13 Terminen darf man nur einmal fehlen, bei Veranstaltungen mit 14 oder mehr Terminen zweimal. Die genauen Regelungen zu Fehlzeiten sind in der RahmenPO nachzuschlagen.

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Umgang mit dem Prüfungsamt und Prüfungsausschuss

Prüfungsamt Das Prüfungsamt bearbeitet Anliegen zu Prüfungen wie Wiedersprüche, Anerkennungen von Leistungen, etc. Das Prüfungsamt bietet auch Beratungen an. Die Beratungen des Prüfungsamts sind aber teilweise sehr nah an der vorherschenden Interpretation an der TF ausgerichtet. Manche Informationen darf das Prüfungsamt bei Beratungen auch nicht mitteilen. Für eine andere Beratung kann die Fachschaft kontaktiert werden.

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An- und Abmeldung zu Klausuren

Links: Informationen vom Prüfungsamt  Melde dich nur zu Prüfungen an, die du auch wirklich schreiben möchtest. Mit der Anmeldung gehst du ein Prüfungsrechtsverhältnis mit der Universität ein.

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Anerkennung von Leistungen

Links: Anerkennungsformular  Informationen vom Prüfungsamt  Rechtsgrundlagen: Relevant sind §9 RahmenPO BSc  bzw. §11 RahmenPO MSc  §35 LHG BW  Wenn du bereits an einer anderen Uni, womöglich sogar ein anderes Fach, studiert hast, kann die Anerkennung von Leistungen für dich relevant sein. Bei der Anerkennung von Leistungen werden Leistungen die du bereits an einer anderen Universität oder in einem andern Studium erbracht hast anerkannt und die musst die Leistungen nicht erneut erbringen. Du kannst die so Aufwand, Zeit und Stress sparen. Eine Anerkennung ist möglich, wenn die Leistungen sich im Wesentlichen entsprechen. Wichtig sind dabei vor allem die Lehrziele und die Inhalte.

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Einführung ins Prüfungsrecht

Das Prüfungsrecht ist das Recht, welches dein Studium hauptsächlich bestimmt. Das Prüfungsrecht kann grob dem Verwaltungsrecht zugeordnet werden. Das Ganze besteht aus einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die häufig auch aufeinander aufbauen. Dabei legen Gesetze weiter oben die genaue Ausgestaltung tieferliegender Gesetze fest. Grob ergibt sich der folgende Rechtsstack für dein Studium an der Universität:

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Glossar

Fach Prüfungsordnung Rechtliches Dokument welches die fachspezifischen Regeln des Studiums festlegt. Darüber steht die Rahmen Prüfungsordnung und darunter steht meist das Modulhandbuch. Fachprüfungsausschuss Gremium das Fragen zur Auslegung und Anwendung von Prüfungsordnungen entscheidet. Außerdem entscheidet der Fachprüfungsausschuss bei Auseinandersetzungen bezüglich des Ablaufs und der Bewertung von Prüfungsleistungen. Es kann hilfreich sein, vor Anträgen oder bei schwierigen Angelegenheiten die Fachschaft zu Rate zu ziehen. Mehr im Artikel Umgang mit dem Prüfungsamt und Prüfungsausschuss.

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Klausureinsicht

Links: Informationen vom Prüfungsamt  Rechtsgrundlagen: §31 RahmenPO BSc  bzw. §30 RahmenPO MSc  Die rechtlichen Bestimmungen sind bei Klausureinsichten im Alltag kaum relevant. Ich gehe deshalb zuerst und detailliert auf die Praxis ein. Zur Vollständigkeit wird die rechtliche Situation am Ende kurz angeschnitten.

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Klausurpläne vergangener Semester

Hier findet ihr die Klausurpläne vergangener Semester, beginnend mit dem SoSe 2019. Die Termine der Pflichtprüfungen verändern sich meist wenig. Ihr könnt euch also an den alten Klausurplänen orientieren, bis die eigentlichen Klausurpläne veröffentlicht sind.

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Links

TF-interne Links A bis Z Studium  veraltete Modulhandbücher  VVZ  Volltextsuche in Satzungen der Universität  Volltextsuche in ausgewählten Gesetzen  Uni-interne Links Fach Prüfungsordnungen  , auch Tabelle aller Fach POs - Dezernat 5 (Recht) Rahmen PO M.Sc.  , Rahmen PO B.Sc.  , Rahmen PO M.Ed.  , Rahmen PO Polyvalent  - Dezernat 5 (Recht) Amtliche Bekanntmachungen  - Zentrale Universitätsverwaltung Externe Links Verwaltungsverfahrensgestz (VWFG)  Landeshochschulgesetz (LHG) 

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Modulhandbuch

Links: Vorlesungsverzeichnis der TF  Veraltete Versionen der Modulhandbücher  Rechtsgrundlagen: Es gibt leider keine aktuelle, vollständige und verbindliche Version der Modulhandbücher.1 Das Modulhandbuch ist ein rechtliches Dokument, das regelt welche Lehrveranstaltungen grundsätzlich angeboten werden. Das Modulhandbuch legt unter anderem die folgenden Punkte fest:

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Nachteilsausgleich

Rechtsgrundlagen: §14a RahmenPO BSc  §14a RahmenPO MSc  Links: Zentrale Informationen zum Nachteilsausgleich  Informationen vom Prüfungsamt  Nachteilsausgleiche sind Maßnahmen die chronischen Beeinträchtigungen ausgleichen sollen. Nachteilsausgleiche können z.B. eine längere Bearbeitungszeit, Ruhepausen, ein separater Raum oder technische Hilfsmittel sein. Ein Nachteilsausgleich kann dabei nur Aspekte ausgleichen die nicht zum Leistungsbild der Prüfung gehören. Das Leistungsbild einer Prüfung sind die Aspekte, welche die Prüfung explizit überprüfen soll. Was das bedeutet, kann man sich gut am Beispiel der Legasthenie verdeutlichen. Die Rechtschreibung ist kein Teil der Leistung an sich, sondern erleichtert es nur die Leistung zu erbringen.

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Orientierungsprüfung

Rechtsgrundlagen: §7 PO BSc Info  , §8 PO BSc ESE  , §8 PO BSc MST  , §8 PO BSc SSE  §10 Rahmen PO BSc  §32 (5) LHG  Links:

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Prüfungsleistung vs. Studienleistung

Rechtsgrundlagen: v.a. §13-14 RahmenPO BSc  v.a. §13-14 RahmenPO MSc  Links: Informationen vom Prüfungsamt  Es gibt zwei Arten von Leistungen: Studienleistungen und Prüfungsleistungen (genauer studienbegleitenden Prüfungsleistung).

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Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist das rechtliche Dokument, welches die Grundlagen deines Studiums regelt. Die Prüfungsordnung besteht aus 3 Teilen: die Rahmen Prüfungsordnung regelt das Studium sehr allgemein und gilt für einzelne Abschlussarten (B.Sc., M.Sc., etc.) die Fach Prüfungsordnung regelt die Details deines Faches das Modulhandbuch legt die Details (Art, Inhalt, etc.) der Module fest Du solltest deine Fach Prüfungsordnung und deine Rahmen Prüfungsordnung möglichst früh einmal lesen, wenigstens aber überfliegen. Spätestens wenn du einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen möchtest, ist das Lesen deiner Prüfungsordnung unabdingbar. Info

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Prüfungsrecht

Das Prüfungsrecht regelt rechtlich wie dein Studium abläuft. Es regelt alles von den Fristen zur An- und Abmeldung zu Klausuren über Klausureinsichten bis Wiederholungsprüfungen. Auf den folgenden Seiten möchte ich euch das Prüfungsrecht der TF ein bisschen vorstellen. Lest euch Artikel zu einem bestimmten Thema durch oder, wenn ihr besonders mutig seid, gleich eure eigene Prüfungsordnung.

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Prüfungsrechtsverhältnis

Rechtsgrundlagen: §23 (1-3) Rahmen PO BSc  §28 (1-3) RahmenPO MSc  Links: Informationen vom Prüfungsamt  Wenn du dich für eine Prüfung anmeldest gehst du damit ein Prüfungsrechtsverhältnis ein. Ein Prüfungsrechtsverhältnis ist ein Vertrag mit der Uni. Die Uni verpflichtet sich dich zu prüfen und du verpflichtest dich die Prüfung zu schreiben.

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Rücktritt von Prüfungen

Rechtsgrundlagen: §23 (2-3) RahmenPO BSc  §28 (2-3) RahmenPO MSc  Links: Formular für Rücktritt bei Krankheit  Informationen vom Prüfungsamt  Wenn du eine Prüfung nicht schreiben möchtest oder kannst, solltest du dich, wenn möglich, von der Prüfung abmelden (siehe An- und Abmeldung zu Klausuren). Falls eine Abmeldung nicht mehr möglich ist, solltest du von der Klausur zurücktreten. Wenn du nicht zurücktrittst, gilt der Versuch als nicht bestanden. Ist der Rücktritt erfolgreich

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Verbesserung von Prüfungsleistungen

Rechtsgrundlagen: Fach PO Links: Informationen vom Prüfungsamt  Im Bachelor können bis zu 3 Prüfungsleistungen und im Master bis zu 1 Prüfungsleistung zur Notenverbesserung wiederholt werden. Dabei gelten ein paar Bedingungen bzw. Einschränkungen:

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Verlängerung einer Abschlussarbeit

Rechtsgrundlagen: Fach PO Abschlussarbeiten können insgesamt maximal um die Hälfte der ursprünglichen Bearbeitungszeit verlängert werden. Im Bachelor kann also maximal um 1.5 Monate und im Master um 3 Monate verlängert werden. Es gibt ein Formular vom Prüfungsamt  um die Verlängerung zu beantragen.

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Wiederholung von Prüfungsleistungen

Rechtsgrundlagen: Fach PO §24 RahmenPO BSc  , §24 RahmenPO MSc  , §17 RahmenPO MEd  , §16 RahmenPO Polyvalent  Links:

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