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FS-2025-07-21

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Tagesordnung vom 2025-07-21 #

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Protokoll vom 2025-07-21 #

0. Formalia #

  • Redeleitung:
  • Protokoll:
  • Getränke:
  • Getränkeannahme:
  • Mails:

1. Ständige Kommissionen #

1.1. Stura: Bericht und Abstimmungen #

TOP 1 Berichte #

1) Vorstandsbericht #

Räume (third spaces) und zivilklausel, jeder studi kann an die kommision anträge stellen (kommision für verantwortung in der forschung)

TOP 2 Abstimmungen #

1) Julian M. (HISinOne Lenkungskreis) #
2) Bau eines Volleyballfelds an der TF (Nachträglich) #

Beantragt sind 1.700,00€ aus dem Gruppenunterstützungsbudget, in diesem befinden sich noch 7.187,50€ von 7.187,50€ für dieses Quartal (2. Quartal 25/26). Anm. Finanzstelle: Das Geld wurde bereits im letzten Wirtschaftsjahr genehmigt, da der Bau dann aber erst im neuen Wirtschaftsjahr stattfand, kann das dort genehmigte Geld dafür nicht genutzt werden.

3) Antifaschistisches Sommerfest (Nachträglich) #

Beantragt sind 5.000,00€ aus dem Gruppenunterstützungsbudget, in diesem befinden sich noch 7.187,50€ von 7.187,50€ für dieses Quartal (2. Quartal 25/26).

4) iGEM 2025 #

Beantragt sind 2.600,00€ aus dem Gruppenunterstützungsbudget, in diesem befinden sich noch 7.187,50€ von 7.187,50€ für dieses Quartal (2. Quartal 25/26).

5) Exposed 2025 - das Supper8 Kurzfilmfestival zum Mitmachen #

Beantragt sind 900,00€ aus dem Gruppenunterstützungsbudget, in diesem befinden sich noch 7.187,50€ von 7.187,50€ für dieses Quartal (2. Quartal 25/26).

6) A-Tage #

Beantragt sind 2.021,00€ aus dem Gruppenunterstützungsbudget, in diesem befinden sich noch 7.187,50€ von 7.187,50€ für dieses Quartal (2. Quartal 25/26). Verwaltungsanmerkung: Die Reihenfolge ist die in der die Anträge eingegangen sind. Es sind insgesamt Anträge für 12.221€ eingegangen, bei einem Budget Stand von 7.187,50€.

Dementsprechend brauchen wir zusätzlich zu den normal Einzeln abgestimmten Finanzanträgen (in denen die Höhe der genehmigten Mittel festgelegt wird) eine Reihung aller Finanzanträge untereinander mit der festgelegt wird, welche Anträge zuerst das Geld erhalten sollen (dass wenn insgesamt mehr genehmigt wird, als im Topf ist, wird mit dieser Abstimmung geregelt, in welcher Reihenfolge den Anträgen die Gelder zugewiesen werden)

TOP 3 Satzungsändernde Anträge #

1) Änderung OrgSatz: Aufnahme SVB-Gremium (SVB-Gremium) #
2) Neufassung der Ordnung zum Ablauf der Vergabe des studentischen Anteils der Qualitätssicherungsmittel (SVB-Gremium) #

TOP 4 Änträge der Vollversammlung #

1) Anträge von der Vollversammlung: #

Die Vollversammlung war nicht beschlussfähig, hat daher nur empfehlende Beschlüsse getroffen. Sie empfiehlt alle Anträge anzunehmen. Hier ist der Zeitpunkt, um nochmal über alle Anträge zu diskutieren. Über die einzelnen Vorschläge der VV wird einzeln abgestimmt. Das sind:

  • Studi-Demo (Vorstand)
  • Pflanzenbasierte Mensa und Catering (PBU Freiburg)
  • Da es bereits einen StuRa-Beschluss dazu gibt, steht das nicht automatisch erneut zur
  • Abstimmung, dafür müsste erst die Beschlusslage geöffnet werden.
  • Verbesserte Arbeitsbedingungen (Referat für stud. Beschäftigte)
  • Studentische Freiräume (FöCa )
  • Aufschub von Studiengebühren (SfP)
  • Restituierung Gebeine (SfP)
  • Hilfsprogramme (SfP)
  • Gegen Repression (SfP)
  • Politische Diskurse und Bildungsveranstaltungen (SfP)
  • Abschaffung Studiengebühren (SfP)
  • Gegen Militarisierung (SfP)
  • Veranstaltungsreihe gegen Rassismus (SfP)
  • Für Beendung Austauschprogramm mit HUJ (SfP)
  • Umsetzung Beschlüsse VV 2024 (SfP)
  • Räume (SfP)
  • Für Beendung Kooperation mit Santander (SfP)

TOP 5 Recap, Termine und Sonstiges #

1) Ämter in der VS und der Universität #

Eine Liste mit allen zu besetzenden Ämtern findet ihr unter https://www.stura.uni-freiburg.de/mitmachen/ausschreibungen  . Bewerbungen sind per Mail an bewerbung@stura.org zu richten, die entsprechenden Formulare gibt es ebenfalls auf der Stura-Website. Antrag: Die OrganisaƟonssatzung der Verfassten StudierendenschaŌ Freiburg wird wie folgt geändert:

  1. In § 2 „Organe der StudierendenschaŌ“ wird die Aufzählung in Absatz (1) Satz 2 ergänzt um die Nummerierung „6. das Gremium zur Vergabe des Studierendenvorschlagsbudget (SVB- Gremium)“.
  2. In § 10 „Beschlussfassung“ wird Absatz 3 Nr. 2 wie folgt neu gefasst: die Wahl der Vorsitzenden und der anderen AStA Mitglieder sowie der Mitglieder des SVB- Gremiums, die Abwahl der gewählten Personen sowie den Erlass, die Änderungen oder AuĬebung der Geschäftsordnung des Studierendenrates, der Zuordnung der Studienfächer zu den Fachbereichen nach § 13 Abs. 2, der Finanzordnung und der sonsƟgen Satzungen, insbesondere des Haushalts-/WirtschaŌsplans, der Beitragsordnung und der Wahl- und AbsƟmmungsordnung, mit der Mehrheit der SƟmmen seiner Mitglieder (absolute Mehrheit) und Der „AbschniƩ VII: Die Wahl-, Satzungs- und Schlichtungskommission (WSSK)“ wir zu „AbschniƩ VI: Die Wahl-, Satzungs- und Schlichtungskommission (WSSK)“. Ein neuer AbschniƩ VII wird eingefügt mit dem folgenden Wortlaut: „AbschniƩ VII: Das SVB-Gremium“

§ 25 Aufgaben (1) 1Das SVB-Gremium ist zuständig für die KoordinaƟon und Ausschreibung der MiƩel des Studierendenvorschlagsbudgets. Anhand der Anträge erstellt es jeweils einen Vergabevorschlag für die zentral und dezentral zu vergebenden MiƩel sowie für die Vergabe der bis zum Fristende nicht verausgabten RestmiƩel. 2Darüber hinaus prüŌ und entscheidet das SVB-Gremium über Umwidmungsanträge. (2) 1Die zentralen und dezentralen Vergabevorschläge werden dem Studierendenrat durch das SVB-Gremium zum Beschluss vorgelegt. 2Die Verteilung der RestmiƩel auf die durch den Studierendenrat benannten zentralen Universitätseinrichtungen kann das SVB-Gremium nach eigenem Ermessen vornehmen. (3) Näheres regelt die Vergabe- und OrganisaƟonsordnung des Studierendenvorschlagsbudgets (SVB); diese bedarf der ZusƟmmung des Studierendenrates. § 26 Zusammensetzung Dem Gremium dürfen nicht weniger als drei und nicht mehr als zwölf Personen angehören. § 27 Beschlussfassung (1) 1Das SVB-Gremium ist beschlussfähig, wenn mehr als die HälŌe der aktuellen Anzahl der Mitglieder anwesend sind, mindestens jedoch drei. 2Die Beschlüsse werden mit einer absoluten Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen. (2) Die Mitglieder sind verpflichtet ihre Aufgaben unparteiisch und unvoreingenommen zu erfüllen. 5. Die bisherigen Paragrafen § 25 - § 28 werden zu den Paragrafen § 28 - § 31.

1.2. Studienkommission #

1.3. Fakultätsrat #

1.4. Arbeitskreise #

1.5. Mails #

1.6. Verein #

1.6.1 Kassenbericht #

1.6.2 Sonstiges #

2. Studierendenvertretung #

3. Veranstaltungsorganisation #

4. Interne Organisation #

4.1. Frühjahrsputz auf Mailingliste (Felix) #

4.2. O’zapft ist (nur mit Ankündigung?) (Felix) #

4.3. Bier in der Automate (Tobi, Birk) #

5. Sonstiges #

:::success Sitzungsende: :::

Zuletzt bearbeitet am 21. Juli 2025 von Birk Ramin
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