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Exmatrikulation

Was bedeutet Exmatrikulation #

Exmatrikulation beendet deine Mitgliedschaft an der Universität. Du verlierst dadurch deinen Studierendenstatus. Die Exmatrikulation ist indirekt mit dem Abschluss deines Studiums verknüpft. Sie muss zum Beispiel nicht zeitgleich zum Erhalt des Zeugnis oder der letzten Prüfungs- oder Studienleistung stattfinden.

Zeitpunkt der Exmatrikulation #

Wenn du aufgrund endgültigem Nichtbestehens oder durch erfolgreichen Abschluss dein Studium beendest, kannst du dich in der Regel zum Ende des Semesters exmatrikulieren. Auf eigenen Wunsch kann die Exmatrikulation auch früher geschehen. Bereits bezahlte Beiträge des aktuellen Semesters werden nicht rückerstattet, außer im ersten Monat in dem noch Teile erstattet werden. Du kannst dich aber zum nächsten Semester regulär zurückmelden, falls du dir nicht sicher bist, ob du dein Studium rechtzeitig beenden kannst. Im Falle der Exmatrikulation vor dem nächsten Semester erhältst du vollen Beitrag zurück.

Voraussetzungen und Formulare #

Zur Exmatrikulation brauchst du Folgendes:

  • Dieses Formular 
  • Ein Entlastungsstempel der Unibibliothek, den kannst du dir in der Unibibliothek ausstellen lassen.

Falls du dich bereits zum nächsten Semester rückgemeldet hast brauchst du zusätzlich:

  • Deine entleerte Unicard, falls du sie abgeben musst (siehe unten)
  • Eine Bankverbindung zum Erstatten des Betrages
  • Dein Abschlusszeugnis

Was bleibt nach der Exmatrikulation? #

Du behältst deinen TF-Account (Pool-PCs und @tf.uni-freiburg.de-Mail) in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres. Services des Rechenzentrum (z.B. WLAN) verlierst du am letzten Tag deines Studiums. Der LDAP-Eintrag der zum Beispiel Daphne autorisiert bleibt erhalten. Deine Unicard kannst du behalten, falls du dich zum Ende des Semester exmatrikulierst und die Rückmeldung zum nächsten Semester noch nicht aufgedruckt ist. Die Gebäudefreischaltungen bleiben auch auf unbestimmte Zeit bestehen. Falls du noch offenen Prüfungsrechtsverhältnisse hat, bleiben diese bestehen. Du kannst und musst diese Wiederholungsprüfungen auch schreiben, wenn du nicht mehr immatrikuliert bist. Studienleistungen (z.B. Präsentation der Abschlussarbeit) muss laut Studiencenter vor der Exmatrikulation erfolgen, das steht allerdings nicht in der Immatrikulationsordnung.

Zuletzt bearbeitet am 31. Oktober 2024 von Lukas Wolf
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