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Anerkennung von Leistungen
von Julian MundhahsStudium
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Rechtsgrundlagen:
- Relevant sind §9 RahmenPO BSc bzw. §11 RahmenPO MSc
- §35 LHG BW
Wenn du bereits an einer anderen Uni, womöglich sogar ein anderes Fach, studiert hast, kann die Anerkennung von Leistungen für dich relevant sein. Bei der Anerkennung von Leistungen werden Leistungen die du bereits an einer anderen Universität oder in einem andern Studium erbracht hast anerkannt und die musst die Leistungen nicht erneut erbringen. Du kannst die so Aufwand, Zeit und Stress sparen. Eine Anerkennung ist möglich, wenn die Leistungen sich im Wesentlichen entsprechen. Wichtig sind dabei vor allem die Lehrziele und die Inhalte.
In manchen Fällen ist es möglich sich Leistungen für den Master anerkennen zu lassen. Dies ist nur für Leistungen möglich, die du nicht für die Zulassung benötigst. Hast du einen 210 ECTS Bachelor gemacht oder mehr als 180 ECTS im Bachelor gemacht, kannst du dir so bis zu 30 ECTS anrechnen lassen.
- Den Antrag auf Anerkennung von den Leistungen solltest1 du bis zum Ende des zweiten Fachsemesters stellen.
- Du solltest das Modulhandbuch der anderen Universität beilegen. Dies erleichtert und beschleunigt die Anerkennung. Grundsätzlich musst du zwar nicht beweisen, dass die Leistungen gleichwertig sind. Die Universität muss im zweifelsfalls begründen warum die Leistungen nicht gleichwertig sind. Du muss jedoch die notwendigen Informationen bereitstellen, damit die Universität diese Überprüfung durchführen kann.
- Der Leistungsnachweis muss auf Deutsch, Englisch oder Französisch sein. Ist der Leistungsnachweis in einer anderen Sprache brauchst du eine beglaubigte Kopie.
Das soll ist hier juristisch zu verstehen. Es gibt Einzelfälle, wo Leistungen auch nach dem zweiten Fachsemester noch anerkannt wurden. Du solltest das aber möglichst vermeiden. ↩︎