Startseite / Studium / Prüfungsrecht / Anwesenheitspflicht

Anwesenheitspflicht

von Julian Mundhahs

Rechtsgrundlagen:

Definition Anwesenheitspflicht #

Anwesenheitspflichten können Teil der Studienleistung eines Moduls sein. Eine Anwesenheitspflicht bedeutet, dass man an den Übungen oder dem Praktikum teilnehmen muss. Abhängig von der Anzahl der Termine ist einmaliges oder zweimaliges Fehlen erlaubt. Bei Veranstaltungen mit bis zu 13 Terminen darf man nur einmal fehlen, bei Veranstaltungen mit 14 oder mehr Terminen zweimal. Die genauen Regelungen zu Fehlzeiten sind in der RahmenPO nachzuschlagen.

Anforderungen an Anwesenheitspflichten #

Wann an eine Anwesenheitspflicht zulässig ist, ist in §13 (2) Satz 1 der RahmenPO festgelegt. In §13 (2) Satz 1 sind zwei Anforderungen an Anwesenheitspflichten definiert:

  1. die Anwesenheitspflicht ist erforderlich, um die Qualifikationsziele der Veranstaltung zu erreichen und
  2. die Anwesenheitspflicht ist im Modulhandbuch festgehalten werden

Warning

Wenn ihr, z.B. aufgrund von chronischen Krankheiten, durch eine nicht erforderliche Anwesenheitspflicht unverhältnismäßig in eurem Studium eingeschränkt werdet, könnt ihr euch bei der Fachschaft melden. Wir können dann versuchen versuchen gemeinsam mit dem Dozenten eine Lösung zu finden.

Info

Eine Anwesenheitspflicht bei Vorlesungen und Übungen ist in der Regel nicht zulässig. Bei Proseminaren, Seminaren und Praktika kann eine Anwesenheitspflicht zulässig sein. Die Anwesenheitspflicht muss aber in jedem Fall im Modulhandbuch eingetragen sein (Bedingung 2).

Wenn es eine Anwesenheitspflicht in einer Vorlesung oder Übung gibt oder euch unsicher seid, fragt am besten die Fachschaft.

Die TF hat eine andere Interpretation der Prüfungsordnung als wir. Im Folgenden erläutern wir unsere Interpretation etwas genauer. Zudem wird darauf eingegangen, wie die Anforderungen selbst überprüft können.

Erforderlichkeit zur Erreichung der Qualifikationsziele #

Die erste Anforderung wird nun anhand von 2 Beispiel genauer erklärt.

Negativbeispiel: Betriebssysteme #

Ein Beispiel, in dem eine Anwesenheitspflicht nicht erforderlich ist, stellt die Vorlesung Betriebssysteme dar. Das Qualifikationsziel der Veranstaltung ist

Die Studierenden haben ein grundlegendes Verständnis über die hardwaremäßigen Grundlagen, die Aufgabe, Funktionsweise und Architektur moderner Betriebssysteme. Weiterhin beherrschen sie den praktischen Umgang mit Betriebssystemen und können diese in Anwendungsszenarien einsetzen und administrieren.

Ob eine Anwesenheitspflicht überhaupt geeignet, ist um diese Qualifikationsziele zu erreichen, ist für uns fraglich. Außerdem gibt es mildere Mittel, die gleichermaßen dazu geeignet sind, diese zu erreichen. Die Qualifikationsziele können z.B. auch durch einen Besuch der Vorlesung und eine Bearbeitung der zu bewertenden Übungsblätter erreicht werden. Eine Vorlesung mit bewerteten Übungsblättern und einer Mindestpunktanzahl für die Studienleistung ist damit genauso gut geeignet, die Qualifikationsziele zu erreichen. Diese Konstellation ist aber milder als eine Anwesenheitspflicht. Die oben genannte Anforderung 1 wäre somit nicht erfüllt. Eine Anwesenheitspflicht ist damit nicht zulässig.

Positivbeispiel: Software-Praktikum #

Beim Software-Praktikum dagegen ist eine Anwesenheitspflicht zulässig. Die Qualifikationsziele enthalten u.a.

Arbeiten im Team durch selbstbestimmte und gemeinsame Analyse und Präzisierung von Aufgabenstellungen, Bewertung, Planung und Aufteilung von Aufgaben, sowie Übernahme der Verantwortung für bestimmte Teile der Entwicklung und das Erlernen der fachspezifischen Diskussion als gleichberechtigter Diskussionspartner.

Eine Anwesenheitspflicht ist geeignet, um dieses Qualifikationsziel zu erreichen. Für diese Arbeit im Team ist eine Anwesenheit bei den Gruppentreffen fundamental notwendig. Die Teamarbeit funktioniert ohne eine Anwesenheit bei den Gruppentreffen nicht. In diesem Fall gibt es somit auch keine milderen Mittel. Die Anwesenheitspflicht erfüllt damit die Anforderung 1.

Zusammenfassung #

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Erforderlichkeit bei Vorlesungen nicht und bei Übungen in der Regel nicht gegeben ist. Einzig bei Seminaren, Proseminaren und Praktika kann eine Anwesenheitspflicht zulässig sein.

Eintrag Modulhandbuch #

Modulhandbücher sind die Dokumente, welche den Rahmen der Veranstaltung verbindlich festlegen. Leider gibt es keine offiziellen und aktuellen Varianten vom Modulhandbuch. Im VVZ  gibt es jedoch das Modulhandbuch für einzelne Veranstaltungen. Relevant ist hier der Block Zu erbringende Studienleistung. In dem Block zur Studienleistung muss die Anwesenheitspflicht genannt werden.

Die Verantwortlichen einer Veranstaltung vergessen es erstaunlich häufig das Modulhandbuch zu aktualisieren oder die Anwesenheitspflicht einzutragen. Wenn die Anwesenheitspflicht nicht im Modulhandbuch steht, ist sie aus formalen Gründen nicht zulässig.

Zuletzt bearbeitet am 31. Oktober 2024 von Lukas Wolf
Bearbeite diese Seite im GitLab.