Studium
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Rechtsgrundlagen:
Die rechtlichen Bestimmungen sind bei Klausureinsichten im Alltag kaum relevant. Ich gehe deshalb zuerst und detailliert auf die Praxis ein. Zur Vollständigkeit wird die rechtliche Situation am Ende kurz angeschnitten.
Es ist die Regel an der TF, dass Veranstaltungen freiwillig eine Klausureinsicht anbieten. In dieser Einsicht kannst du deine Klausur einsehen. Dort kannst du dann meistens auch direkt Fragen stellen. Fehler in der Bewertung, wie falsch zusammengezählte Punkte oder zu wenige Punkte für eine Aufgabe, können direkt in der Einsicht behoben werden. Bis deine neue Note im HISinOne eingetragen ist, können aber ein paar Tage vergehen.
Solltest du an dem Termin/den Terminen verhindert sein, solltest du den Prüfer oder den Assistenten direkt anschreiben und um einen Termin bitten. Die meisten Prüfer kommen einem da entgegen.
Wenn ein Dozent auch auf Nachfrage keine Einsicht anbieten möchte, schreib bitte der Fachschaft eine Mail. So etwas wäre ein Thema, das man mal mit dem Dozenten besprechen sollte.
Nun folgen ein paar Sätze zur rechtlichen Situation. Bis 6 Wochen nach der Eintragung der Noten im HISinOne kannst du beim Prüfungsamt einen Antrag auf Einsicht in die Prüfungsunterlagen der Klausur beantragen. Die Einsicht findet, dann beim Prüfungsamt statt. Du kannst dir dort deine Prüfungsunterlagen anschauen und dir Notizen machen. Wenn die Bewertung falsch (und nicht nur hart) ist, kannst du nun beim Prüfungsamt einen Widerspruch gegen die Bewertung einlegen.
Solange der Prüfer kooperativ ist finde ich, dass man nicht den formalen Weg über das Prüfungsamt gehen muss. Der formale Weg ist ein relativ scharfes Schwert und verursacht einen gewissen bürokratischen Aufwand. Wenn Dozenten aber keine Einsicht anbieten ist das der einzige Weg der einem bleibt und damit in meinen Augen gerechtfertigt.