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Nachteilsausgleich

von Julian Mundhahs

Rechtsgrundlagen:

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Nachteilsausgleiche sind Maßnahmen die chronischen Beeinträchtigungen ausgleichen sollen. Nachteilsausgleiche können z.B. eine längere Bearbeitungszeit, Ruhepausen, ein separater Raum oder technische Hilfsmittel sein. Ein Nachteilsausgleich kann dabei nur Aspekte ausgleichen die nicht zum Leistungsbild der Prüfung gehören. Das Leistungsbild einer Prüfung sind die Aspekte, welche die Prüfung explizit überprüfen soll. Was das bedeutet, kann man sich gut am Beispiel der Legasthenie verdeutlichen. Die Rechtschreibung ist kein Teil der Leistung an sich, sondern erleichtert es nur die Leistung zu erbringen.

Bevor ihr einen Antrag stellt solltet ihr auf jeden Fall vorher mit der Frau Roscher, der Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung  , oder der Fachschaft Kontakt aufnehmen. Bei Anträgen auf Nachteilsausgleich sind viele Punkte zu beachten zudem war der Prüfungsausschuss der TF in der Vergangenheit sehr streng. Es ist also sehr wichtig euch vor einem Antrag beraten zu lassen, damit der Antrag erfolg haben kann. Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss spätestens einen Monat vor der Prüfung zu stellen. Außerdem muss ein ärztliches Attest vorhanden sein, das die Beeinträchtigung nachweist.

Zuletzt bearbeitet am 28. März 2024 von Julian Mundhahs
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