Startseite / Studium / Prüfungsrecht / Orientierungsprüfung

Orientierungsprüfung

von Julian Mundhahs

Rechtsgrundlagen:

Links:

In den Bachelor Studiengängen an der TF gibt es eine Orientierungsprüfung. In der Informatik ist Einführung in die Programmierung die Orientierungsprüfung. In der MST, ESE und SSE ist Mikrosystemtechnik - Prozesse und Bauelemente die Orientierungsprüfung. Mit der Orientierungsprüfung möchte die Universität überprüfen, ob ein Student grundsätzlich für das Fach geeignet ist. Die Orientierungsprüfung muss in den ersten 3 Semestern bestanden werden. Ist die Orientierungsprüfung nach dem 3. Semester nicht erbracht, wird man wird exmatrikuliert (genauer erlischt der Prüfungsanspruch für das Fach). Wenn die Überschreitung der Frist nicht die Schuld des Studierenden ist, kann die Frist in Einzelfällen auch verlängert werden. Lasst euch dazu am besten beraten.

Hier einmal das ganze Prozedere als Flowchart:

stateDiagram-v2
    state exam1 <<choice>>
    state exam2 <<choice>>
    state exam3 <<choice>>
    1: 1\. Semester
    2: 2\. Semester
    3: 3\. Semester
    1 --> exam1
    exam1 --> 2: nicht bestanden oder nicht angetreten
    exam1 --> Ziel : bestanden
    2 --> exam2
    exam2 --> 3: nicht bestanden oder nicht angetreten
    exam2 --> Ziel : bestanden
    3 --> exam3
    exam3 --> Exmatrikulation: nicht bestanden oder nicht angetreten
    exam3 --> Ziel : bestanden

Hast du die Orientierungsprüfung nicht bestanden, brauchst du keine Panik bekommen. Du solltest dir bei den Wiederholungsversuchen mehr Zeit zur Vorbereitung nehmen. Mach also lieber weniger Veranstaltungen und ECTS, damit du ausreichend Zeit zu Vorbereitung auf die Orientierungsprüfung hast. Schau dir auch die Hinweise zur Wiederholung von Prüfungsleistungen an.

Wenn du Überschreitung der Frist nicht zu vertreten hast, z.B. weil du krank warst, kannst du beim Prüfungsausschuss auch einen Antrag stellen, die Orientierungsprüfung auch später ablegen zu dürfen. Solche Anträge werden aber häufig, insbesondere bei schlechten Noten, abgelehnt. Bei schlechten Noten geht der Prüfungsausschuss davon aus, dass du nicht für das Studium geeignet bist.

Zuletzt bearbeitet am 24. November 2024 von Ioannis Nezis
Bearbeite diese Seite im GitLab.