Startseite / Studium / Prüfungsrecht / Prüfungsrechtsverhältnis

Prüfungsrechtsverhältnis

von Julian Mundhahs

Rechtsgrundlagen:

Links:

Wenn du dich für eine Prüfung anmeldest gehst du damit ein Prüfungsrechtsverhältnis ein. Ein Prüfungsrechtsverhältnis ist ein Vertrag mit der Uni. Die Uni verpflichtet sich dich zu prüfen und du verpflichtest dich die Prüfung zu schreiben.

Es gibt 4 Möglichkeiten ein Prüfungsrechtsverhältnis zu beenden:

  • Abmeldung von der Prüfung während des Abmeldezeitraums im Erstversuch
  • Rücktritt von der Prüfung im Erstversuch (bei Wiederholungsversuchen hat ein Rücktritt nur aufschiebende Wirkung; siehe Rücktritt von Prüfungen)
  • Bestehen der Prüfungsleistung
  • endgültiges Nichtbestehen der Prüfungsleistung und damit Exmatrikulation

Das Prüfungsrechtsverhältnis ist unabhängig davon, ob du an der Universität eingeschrieben bist. Du kannst einem Prüfungsrechtsverhältnis nicht entfliehen, indem du dich exmatrikulierst und an einer anderen Universität weiterstudierst. Auch wenn du dich exmatrikulierst, musst du die Wiederholungsprüfungen schreiben.

Eine Prüfungsleistung ist bestanden, wenn sie mindestens mit der Note “ausreichend” (4.0) bewertet wurde.

Eine Prüfungsleistung kann begrenzt oft wiederholt werden (siehe Wiederholung von Prüfungsleistungen). Werden alle Wiederholungsversuche nicht bestanden, ist die Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden.

Zuletzt bearbeitet am 12. April 2024 von Leander Marius Buerkin
Bearbeite diese Seite im GitLab.