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Rücktritt von Prüfungen

von Julian Mundhahs

Rechtsgrundlagen:

Links:

Wenn du eine Prüfung nicht schreiben möchtest oder kannst, solltest du dich, wenn möglich, von der Prüfung abmelden (siehe An- und Abmeldung zu Klausuren). Falls eine Abmeldung nicht mehr möglich ist, solltest du von der Klausur zurücktreten. Wenn du nicht zurücktrittst, gilt der Versuch als nicht bestanden. Ist der Rücktritt erfolgreich

Gründe für einen Rücktritt #

Ein Rücktritt ist nur aufgrund von Krankheit oder anderen wichtigen Gründen möglich.

Krankheit #

Für den Rücktritt bei Krankheit gibt es ein Formular vom Prüfungsamt  . Alternativ ist auch ein Attest möglich. Das Formular oder Attest muss unverzüglich (höchstens 3 Tage) nach der Prüfung beim Prüfungsamt eingereicht werden. Wichtig ist dabei, dass die Symptome angegeben werden. Die Symptomangabe ist notwendig, weil nur die Fachprüfungsausschüsse die Prüfungsunfähigkeit feststellen können. Die Diagnose der Ärztin ist also für die Feststellung der Prüfungsfähigkeit nicht relevant. Zudem ist wichtig, dass die Beeinträchtigung auf dem Formular als vorübergehend und nicht dauerhaft vermerkt sind. Wenn die Beeinträchtigungen dauerhaft sind, ist diese kein Rücktrittsgrund mehr. Bei chronischen Einschränken sind grundsätzlich Nachteilsaugleiche möglich. Nachteilsausgleiche werden an der TF aber quasi nicht genehmigt.

Andere wichtige Gründe #

Andere wichtige Gründe sind immer eine Einzelfallentscheidung.

Ablauf eines Rücktritts #

Rücktritt vor der Prüfung #

  • Informieren das Prüfungsamt oder den Prüfer über dein Nichterscheinen. Besonders bei mündlichen Prüfungen ist das wichtig.
  • Wenn du bereits vor der Prüfung krank bist, musst du auch vor der Prüfung zurücktreten.

Rücktritt während der Prüfung #

Wirst du während der Prüfung krank, solltest du die Prüfung abbrechen. Mit der Teilnahme an der Prüfung erklärst du dich sonst für Prüfungsfähig und kannst nicht mehr zurücktreten. Informiere zum Abbrechen der Prüfung die Prüferin über deine Krankheit. Lasse dies im Prüfungsprotokoll vermerken. Alternativ kannst du es auf der ersten Seite deiner Klausur vermeken und es von der Prüferin unterschreiben lassen. Du musst direkt nach der Klausur gehen, um dir die Krankheit bescheinigen zu lassen.

Rücktritt nach der Prüfung #

Ein Rücktritt nach der Prüfung ist in der Praxis quasi nicht möglich.

Zuletzt bearbeitet am 17. Juli 2024 von Julian Mundhahs
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