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Umgang mit dem Prüfungsamt und Prüfungsausschuss
von Julian MundhahsStudium
Prüfungsamt #
Das Prüfungsamt bearbeitet Anliegen zu Prüfungen wie Wiedersprüche, Anerkennungen von Leistungen, etc. Das Prüfungsamt bietet auch Beratungen an. Die Beratungen des Prüfungsamts sind aber teilweise sehr nah an der vorherschenden Interpretation an der TF ausgerichtet. Manche Informationen darf das Prüfungsamt bei Beratungen auch nicht mitteilen. Für eine andere Beratung kann die Fachschaft kontaktiert werden.
Grundsätzlich möchte das Prüfungsamt zwar helfen, man sollte aber darauf achten welche Informationen man dem Prüfungsamt mitteilt. Als Amtsperson wird und muss das Prüfungsamt alle Informationen die es hat im Zweifel gegen einen verwenden. Wenn ihr euch unsicher sein, ob ihr euch selbst belastet, fragt besser vorher die Fachschaft.
Prüfungsausschuss #
Der Prüfungsausschuss entscheidet Fragen zur Auslegung und Anwendung von Prüfungsordnungen. Außerdem entscheidet der Fachprüfungsausschuss bei Auseinandersetzungen bezüglich des Ablaufs und der Bewertung von Prüfungsleistungen. Formal gibt es einen Fachprüfungsausschuss pro Studiengang. An der TF gibt es nur den sogenannten Prüfungsausschuss welcher der Fachprüfungsausschuss für fast alle Fächer ist. Er besteht aus 4 Professorinnen, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin und einem beratenden studentischen Vertreter.
Das studentische Mitglied ist sehr gut mit den Abläufen und Formalitäten des Prüfungsausschusses vertraut. Das studentische Mitglied ist auch Teil der Fachschaft und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es kann daher hilfreich sein, vor Anträgen oder bei schwierigen Angelegenheiten die Fachschaft zu Rate zu ziehen.
Anträge an den Prüfungsausschuss #
Anträge an den Prüfungsausschuss werden über des Prüfungsamt angereicht. Das Prüfungsamt leitet die Anträge dann an den Prüfungsausschuss weiter. Anträge müssen auf Papier mit Datum und Unterschrift eingereicht werden. Außerdem solltet ihr immer euren vollen Namen, eure Mailadresse (am besten die im HISinOne hinterlegte), eure Matrikelnummer und ggf. euer RZ Kürzel angeben.