Startseite / Studium / Prüfungsrecht / Verlängerung einer Abschlussarbeit

Verlängerung Einer Abschlussarbeit

von Julian Mundhahs

Rechtsgrundlagen:

Abschlussarbeiten können insgesamt maximal um die Hälfte der ursprünglichen Bearbeitungszeit verlängert werden. Im Bachelor kann also maximal um 1.5 Monate und im Master um 3 Monate verlängert werden. Es gibt ein Formular vom Prüfungsamt  um die Verlängerung zu beantragen.

  • Im Falle einer Erkrankungs ist ein ärztliches Attest notwendig.
  • Ist die Verlängerung aus technischen Gründen (z.B. Aufgabenstellung zu breit gestellt, notwendiges Material war nicht nutzbar) notwendig, ist eine Stellungnahme der Betreuerin notwendig.
Zuletzt bearbeitet am 12. April 2024 von Leander Marius Buerkin
Bearbeite diese Seite im GitLab.