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Wiederholung von Prüfungsleistungen

von Julian Mundhahs

Rechtsgrundlagen:

Links:

Wenn du eine Prüfungsleistung nicht bestehst, kannst du diese einmal wiederholen. Außerdem kannst du eine begrenzte Zahl an Prüfungsleistungen öfter wiederholen.

BachelorMaster
Prüfungsleistung3 Drittversuche und 1 Viertversuch2 Drittversuche
Abschlussarbeit1 Zweitversuch1 Zweitversuch

Wenn du eine Prüfung nicht bestehst, wirst du automatisch zur Wiederholungsprüfung angemeldet. Von der Wiederholungsprüfung kannst du nicht mehr abmelden, weil du in einem Prüfungsrechtsverhältnis stehst. Du musst dich also informieren, wann die Wiederholungsprüfungen stattfinden. Bei Wiederholungsprüfungen ist ein Rücktritt auch nur in Sonderfällen (siehe Rücktritt von Prüfungen) möglich.

Bereite dich intensiver auf deine Wiederholungsprüfungen vor. Die Wiederholungsprüfung sollte deine Priorität sein. Bereite dich gut auf die Wiederholungsprüfung vor z.B. indem du den Vorlesungsstoff erneut mit dem Skript oder Aufzeichnungen bearbeitest, die Übungsaufgaben und weitere ähnliche Aufgaben durchrechnest und die Klausuren-Datenbank  nutzt. Überlege dir auch, weniger Module zu belegen damit du genug Zeit hast dich auf die Wiederholungsprüfung vorzubereiten.

Zuletzt bearbeitet am 17. Juli 2024 von Julian Mundhahs
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